AGBs & Gebühren

Gültig sind die überarbeiteten AGBs ab dem 10.12.2024.

Gültig ist die angepasste Gebührenordnung ab dem 1.1.2025

§1 Allgemeines

Das Betreten der Anlage, das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.

Xenia Wassenberg ist der Geschäftsführer des Reitbetriebes, jedoch sind Julia Wassenberg und Sibylle Heller Wassenberg als Mitinhaber Mitarbeiter des Teams. Alle haben eine Ausbildung und Qualifikationen für die nötige Sachkunde eines Pferdebetriebes. Und damit sind sie alle gleich Weisungsbefugt. Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich. Das Pferd kann durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, was zu schweren Verletzungen führen kann. Das Sitzen auf dem Pferd erfordert eine gute Balance. Bei Außerachtlassen dieser Balance ist ein Herunterfallen möglich.

§2 Teilnahmebedingungen

Das Tragen angemessener Reitbekleidung ist Pflicht, darunter zählen: ein passender Reithelm, eine Reithose (ggf eine lange, anliegende Hose), feste und geschlossene Schuhe. Darüber hinaus ist der Reiter selbst verantwortlich sich angemessen zu schützen.

§3 Reitunterricht

Vereinbarte Unterrichtseinheiten sind verbindlich, sie werden ausschließlich schriftlich vereinbart unter der WhatsApp Nummer 01627543364. Diese sollten bis spätestens 18Uhr am Vortag angefragt werden. Die Länge der Unterrichtseinheit wird dem Leistungsstand des Reiters angepasst, liegt jedoch immer in der Entscheidung des jeweiligen Reitlehrers. Ebenso liegt die Entscheidung bei der Wahl des Schulpferdes beim Reitlehrers. Vereinbarte Zeiten sind der Beginn des Unterrichts, die Vor- und Nachbereitungszeiten (Putzen, Satteln, Trensen) sind nicht inbegriffen, sollte also selbst ausreichend eingeplant werden. Für die Vor-, wie Nachbereitung des Pferdes für den Unterricht ist jeder Reiter selbst verantwortlich. Sollte dies Aufgrund von fehlenden Kenntnissen oder Fähigkeiten nicht möglich sein, kann um Hilfe gebeten werden.

§4 Preise, Fälligkeit

  • Unterrichtseinheit (DR, SPR) : 20€
  • Einzelunterricht (DR, SPR) : 30€
  • Longenunterricht (Sitzschulung): 25€
  • Ponygruppe (immer Samstag 11 Uhr) : 15€
  • Ausritte (ab 2 Stunden): 35€
  • Theorieunterricht: 10€
  • Bodenarbeit: 15€
  • Turnierbegleitung (unabhängig ob mit Leihpferd oder eigenem Pferd) : 25€

Die Zahlung erfolgt bei Beendigung des Unterrichts, sie ist bar zu entrichten.

§5 Versäumte Stunden, Verspätungen, Krankheitsfall, Ausfall des Unterrichts

Werden Reitstunden versäumt oder nicht bis 18 Uhr am Vortag abgesagt, müssen 50% des Preises bei der nächsten vereinbarten Zeit gezahlt werden! Bei besonderen Fällen entscheidet der zuständige Reitlehrer.

§6 Pensionspferde

Die Einstellgebühr Betrag 350 €. Diese beinhalten:

  • Einen Einstellplatz im Laufstall (nach Eingliederung in die Herde).
  • Tägliches Kraft-& Raufutter (Quetschhafer, Heu, Stroh), angepasst an die Bedürfnisse des Pferdes.
  • Täglicher Koppel-& Paddockgang, hier entscheidet der verantwortliche Mitarbeiter Vorort (Witterung, Herdenzusammenstellung etc).
  • Benutzung der Reitanlagen auf dem Gelände des Zucht-& Ausbildungsstall Heller – Wassenberg. (Dressurplatz, Longierzirkel, Rasenplatz)

Zusätzliche Leistungen können erbracht werden :

  • Futterzusätze oder anderes Kraftfutter kann auf Wunsch gefüttert werden, muss jedoch vom Besitzer auf seine eigene Kosten bereitgestellt werden
  • Vorstellung beim Schmied: 10€/ Termin (+Schmied Gebühr)
  • Vorstellung beim Tierarzt: 10€ /Termin
  • Decken Dienst: 20€ / Monat

§7 Beritt

Die monatliche Gebühr für den Beritt beträgt 550€. Mindestlaufzeit sind 2 Monate. Diese beinhaltet :

  • Einstellgebühren s. §6
  • Training des Pferdes bis zu 5x in der Woche (Bodenarbeit, Longieren, Reiten – Dressur und Springen, Springgymnastik, Ausreiten) angepasst an den Leistungsstand des Pferdes und das gewünschte Ausbildungsziel.
  • Anpassung des Equipment für Verbesserung der Ergebnisse

Zusätzliche Leistungen können erbracht werden :

  • Turniervorstellung 35€/Turniertag, hier muss das Pferd entsprechend vorher als Turnierpferde eingetragen und geimpft sein. Übernimmt der Bereiter die Nenngebühren so erhält er die Gewinngelder. Übernimmt der Besitzer die Nenngebühren so erhält dieser die Gewinngelder.
  • Stutenleistungsprüfungen 35€/Vorstellung, hier muss das Pferd entsprechend geimpft und bereits angemeldet sein
  • Vermarktung, hier erhält der Bereiter bei erfolgreichem Verkauf zusätzlich eine Provision von 10% des Verkaufpreises

§8 Haftungsbeschränkung

Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden. Außerdem wird ein Haftungsausschluss vereinbart, sofern Anweisungen des Reitlehrers nicht befolgt werden, ein gesteigertes Risiko eingegangen wird oder ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Die Haftung des Reitlehrers wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit.

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